02.09.2008 - 5 Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließen einstimmig:

 

Den in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 08.07.08 gefassten Beschlüssen zum Jahresabschluss 2007 wird zugestimmt.

 

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Beratungsinhalt:

 

Im Zuge der Vorstellung des Tagesordnungspunktes weist der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, zunächst auf das äußerst positive Ergebnis hin und fordert Frau Schäfke als Geschäftsführerin auf, den Jahresabschluss und die Lage der Lüneburger Wohnungsbau GmbH zu erläutern.

 

Beigeordnete Schellmann stellt Fragen zu einigen Bilanzpositionen, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Lagebericht, welche Frau Schäfke beantwortet.

 

Beigeordneter Blanck wendet sich mit der Frage bezüglich der wirtschaftlichen Prognose durch das Energiekonzept an Frau Schäfke. Die Geschäftsführerin erläutert, dass es sehr schwierig ist, die energetischen Modernisierungskosten an die Mieter weiterzugeben, da der Spielraum einer Mieterhöhung aufgrund der bei den Mietern festgelegten Bruttomiete von 500-600€ und steigenden Betriebskosten sehr klein ist. Die Mieterhöhung ist gesetzlich auf 11% der umlagefähigen Modernisierungskosten festgelegt. Diese sind marktbedingt teilweise aber nicht umsetzbar. Die gesamten energetischen Einsparungen kommen aber dem Mieter zugute.

 

Beigeordneter Blanck ergänzt, dass im Lagebericht steht, dass höhere Transfereinkommen der Mieter durch den Bund notwendig sind, um die Mieterhöhung zu realisieren und die energetische Modernisierung zu ermöglichen. Frau Schäfke ergänzt dazu, dass Hartz IV Empfänger nach oben gedeckelte Mieten und Heizkosten haben. Diese starre Regelung wird nach einer energetischen Modernisierung nicht aufgehoben. Es bleibt bei der Mietobergrenze, die dann vielleicht nicht eingehalten werden kann, obwohl sich die Heizkosten erheblich reduzieren.

 

Die Frage der Beigeordneten Schellmann, ob die Leerstandsquote nur auf Wohnungen bezogen sei, bejaht Frau Schäfke.

 

Frau Schäfke erklärt den um 38.800 € höheren Ausschüttungsbetrag mit der Erhöhung der durch die Hansestadt Lüneburg abzuführenden Kapitalertragssteuer in Höhe von jetzt 15% im Vergleich zu den Vorjahren in Höhe von 10%. Damit bleibt der Nettoausschüttungsbetrag für die Hansestadt ungefähr der Gleiche.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=1527&TOLFDNR=14597&selfaction=print