11.06.2008 - 7 Vorschlag der Rektorenkonferenz zur Entsendung ...

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Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird der diesbezügliche Brief an die Mitglieder des Schulausschusses mit dem Protokoll verschickt und das Thema in der nächsten Sitzung behandelt.

Ergänzend wird vorgetragen, dass das Schulgesetz abschließend bestimmt, wer mit beratender Stimme in den Ausschuss entsandt werden kann.

Weitere Schulvertreter sind möglich, aber mehrheitlich muss der Ausschuss aus Ratsmitgliedern bestehen.

 

 

Anlage: Schreiben des Vorsitzenden der Rektorenkonferenz vom 14.04.2008

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Anlagen