21.04.2008 - 11 Veränderungssperre für den Geltungsbereich der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass mit der Veränderungssperre verhindert werden soll, dass Dinge, die in der zukünftigen Satzung anders geregelt werden sollen, man vor dem Satzungsbeschluss nicht zulassen muss, die nach Inkrafttreten der in Aufstellung befindlichen Satzung nicht mehr zulässig wären. Die Veränderungssperre ermöglicht der Verwaltung, derartige Anträge bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung zurückzustellen.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Anlagen zur Vorlage