17.04.2008 - 14.1 Abrechnung über die Verwendung der städtischen ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Beratungsinhalt:

 

Kulturreferent LANDMANN erläutert, nach dem Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses über die Kulturfördermittel werde den Antragstellern ein rechtsfähiger Bescheid über die Fördermittel zugesandt, in dem die Bedingungen der Förderung dargelegt werden, u. a. auch die Notwendigkeit der Abgabe eines Verwendungsnachweises innerhalb einer bestimmten Frist. Die Verwendungsnachweise mit Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben für das Projekt und entsprechenden Belegen würden von der Verwaltung geprüft. Sollte es Unklarheiten geben oder Belege fehlen, werde das mit den Zuschussempfängern direkt geklärt. Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise werde darauf geachtet, ob der vorgelegte Kosten- und Finanzierungsplan eingehalten wurde und ob Überschüsse erwirtschaftet wurden. In einem geringen Rahmen könnten Überschüsse akzeptiert werden, es sei aber auch schon vorgekommen, dass Zuschüsse zurückgefordert werden mussten. Zusammenfassend könne er für 2006 und 2007 mitteilen, dass die Beträge, wie vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschlossen, ausgezahlt wurden und die Verwendung von den Zuschussempfängern ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.

 

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Anlagen zur Vorlage