08.04.2008 - 8 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Die als Anlage beigefügte 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen.

 

2.      Die als Anlage beigefügte 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            1

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Beratungsinhalt:

 

Herr Domanske erläutert den Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN). Der GVN hat eine ursprünglich beantragte kundenbedingte Wartezeit wieder zurückgenommen, nachdem die Verwaltung diesbezüglich interveniert hat.

 

Beigeordneter Löb möchte wissen, ob das Verhältnis der zugelassenen Taxen im Stadtgebiet zu den Einwohnern überproportional hoch ist und inwieweit die Taxiunternehmer ihre Angestellten nach Tarif bezahlen.

 

Herr Domanske teilt dazu mit, dass ein derartiger Schlüssel nicht existiert. Was die tarifgebundene Bezahlung betrifft, so hat der GVN u. a. auch diese in seinem Antrag als Grund für die beantragte Erhöhung benannt. Inwieweit der einzelne Unternehmer tatsächlich nach Tarifvertrag bezahlt, kann durch die Hansestadt Lüneburg nicht ohne weiteres festgestellt werden.

 

Herr Janßen hält die beantragte Erhöhung für gerechtfertigt. Die IHK hat den beantragten Tarif mit anderen im Geschäftsbezirk Lüneburg – Wolfsburg verglichen; danach liegt dieser im Durchschnitt auch anderer Gebietskörperschaften. Im Landkreis Giforn z.B. beträgt der Bereitstellungspreis 2,70 €.

 

Beigeordneter Löb möchte wissen, ob zunächst der Einsatz von kleineren Taxis oder die Umrüstung auf Erdgas geprüft wurde. Mit diesen ließen sich Betriebskosten senken.

 

Oberbürgermeister Mädge sieht hier keine Möglichkeit der Einflussnahme; die Unternehmer entscheiden hier im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit.

 

Herr Dammann fragt, ob die Taxifahrer bei Durchführung der Fahraufträge den jeweils kürzesten Weg nehmen. Er möchte wissen, wie dies abgefordert werden kann.

 

Hierzu teil Herr Domanske mit, dass sich die Wahl der Route u. a. abhängig von tageszeitlich unterschiedlichen Einflüssen, wie z. B.  Stausituationen, Baustellen, Veranstaltungen etc. ergibt. Da sich der Fahrpreis aus Zeit- und Entfernungskomponenten zusammensetzt, wird man auch keine einfache Auskunft erteilen können. Besteht der Kunde jedoch auf eine konkrete Strecke, so wird der Fahrer der Auftragslage folgen. Anzumerken sei in diesem Zusammenhang, dass  dem Ordnungsamt Kundenbeschwerden nicht bekannt sind.

 

Ratsherr Schulz kennt Fälle, in denen Taxifahrer den Fahrgästen alternative Routen anbieten. Sie nennen dabei auch Nachteile der kürzesten Route, wie z.B. eine längere Fahrzeit. Letztendlich entscheide der Kunde über die Alternativen.

 

Nach Auffassung von Herrn Beigeordneten Meißner sind die Argumente des GVN stichhaltig.  Alles in allem sind die Forderungen nicht überzogen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=1410&TOLFDNR=13782&selfaction=print