09.11.2007 - 8 Straßenbenennung im Bereich Oedeme, Erschließun...

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Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Lüneburg einvernehmlich, die Erschließungsstraße vorbehaltlich der Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer „Oedemer Busch“ zu benennen.

 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtrat KOCH stellt den Sachverhalt dar. Die endgültige Straßenbenennung sei dem Rat vorbehalten, üblicherweise werde jedoch der betroffene Ortsrat und der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beteiligt und um Anregungen gebeten. Das sei hier auch geschehen und der Ortsrat Oedeme habe empfohlen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, hier eine alte Flurbezeichnung zu verwenden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, hier bestehe eine besondere Situation, da es sich um eine Privatstraße handele und die Grundeigentümer feststünden. Diese seien ebenfalls zu dem Vorschlag der Verwaltung befragt worden und hätten eigene Benennungswünsche vorgebracht.

 

Ratsfrau RUDOLPH schlägt als Kompromiss die hochdeutsche Benennung „Oedemer Busch“ vor, um der an dieser Stelle vorherrschenden Systematik der Benennung nach Flurnamen zu folgen. Der Ortsbürgermeister, Herr Körner, wäre mit diesem Kompromiss ebenfalls einverstanden. Dazu sollten die Grundeigentümer nochmals befragt werden.

 

Beigeordnete SCHELLMANN meint, wenn man schon die Grundeigentümer befragt habe, sollte man sich dann auch nach deren Wünschen richten. Es sei zwar verständlich, einer Systematik folgen zu wollen, insofern hätte sie auch gegen „Oedemer Busch“ nichts einzuwenden. Sie stimme zu, dass die Grundeigentümer dazu nochmals befragt werden sollten. Ansonsten hätte sie sich dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der Befragten zu entsprechen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE kündigt an, dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorab zu dem Kompromissvorschlag befragt würden. Die endgültige Entscheidung über die Straßenbenennung solle der Rat der Stadt Lüneburg unbedingt in seiner Sitzung am 29.11.07 treffen, da ohne gültigen Straßennamen für die Betroffenen die Wohnsitzummeldung und die Anmeldung von Telefonanschlüssen etc. nicht möglich sei.

 

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Anlagen zur Vorlage

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