20.08.2007 - 5 Bebauungsplan Nr. 134 "Gewerbegebiet Landwehr";...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Meihsies).

 

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Beratungsinhalt:

 

TOP 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung den Ortsbürgermeister von Ochtmissen, Herrn Schulz.

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf die ABS-Sitzung, in der die Projekte, die für eine EU-Förderung angemeldet werden, vorgestellt und detailliert erläutert wurden. Die für die heutige Sitzung vorgesehenen Beschlussfassungen dienen insofern zunächst nur der planungsrechtlichen Absicherung. Die Flächen sind im F-Plan bereits als Gewerbegebiet vorgesehen. Es ist nicht daran gedacht, an dieser Stelle Industriebetriebe anzusiedeln. Vielmehr würden sich diese Flächen für Dienstleister anbieten. Vorangetrieben wird das weitere Verfahren jedoch erst bei entsprechendem Bedarf.

 

Beigeordneter Körner gibt zu bedenken, dass die Flächen im Brand- und im Katastrophenfall auch möglichst über mehrere Zufahrten erreichbar sein muss.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass u. a. eine Anbindung an die B 4 als auch über die vorgesehne Brücke in das Gewerbegebiet Goseburg vorgesehen sei.

 

Ortsbürgermeister Schulz erklärt, dass die grundsätzliche Planung, diese Flächen als Gewerbegebiet auszuweisen, zwar bekannt sei und auch die Hintergründe, dass wegen einer EU-Fördermittelbeantragung eine planensprechende Absicherung erforderlich ist. Gleichwohl bittet er darum, dass in der für November d. J. anberaumten Sitzung des Ortsrates Ochtmissen seitens der Verwaltung die Planung einmal vorgetragen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass für die weitergehende Planung mindestens 2 – 3 Jahre erforderlich sein werden. Man steht mit der Planung erst ganz am Anfang. Es wird nicht nur eine Beteiligung des Ortsrates Ochtmissen, sondern auch eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass, wie bereits ausgeführt, die Beschlüsse für die planungsrechtliche Absicherung der EU-Förderanträge benötigt werden. Hier wird aktiv Stadtentwicklung betrieben, um die Stadt zukunftsfähig zu machen.

 

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Anlagen zur Vorlage