Beigeordneter
Dörbaum und Beigeordnete Lotze verständigen sich im Einvernehmen mit den
Ausschussmitgliedern darauf, dass die gemeinsame Sitzung von Beigeordneten
Dörbaum geleitet wird.
Beratungsinhalt:
Einwendungen
gegen die Tagesordnung werden seitens der Mitglieder des
Schulgrundsatzausschusses nicht erhoben.