07.07.2006 - 6 Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der vorgelegte Geschäftsbesorgungsvertrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Srugis fragt nach den im Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltenen sozialpolitischen Angeboten. Herr Stadtdirektor Koch führt dazu aus, dass sich die VHS gemäß Satzung ausdrücklich für Bildungsbelange aller Bevölkerungsteile einsetzte. In der gegründeten gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH (gGmbH) wird diese Ausrichtung fortgesetzt. Die gGmbH schlägt künftig jährlich ein Bildungsangebot vor, welches im Aufsichtsrat der Gesellschaft diskutiert wird. Anschließend werden zwischen der gGmbH und der Stadt entsprechende Vereinbarungen geschlossen, z. B. über die kommunale Erwachsenenbildung, die Alphabetisierung, Schulabschlüsse und in zunehmenden Maße gezielte Seniorenangebote. Auf die Frage, inwieweit Mittel aus dem EU-Sozialfond akquiriert werden können entgegnet Herr Stadtdirektor Koch, dass ein angepasstes Angebot zu gestalten ist und hierfür evtl. zumindest zeitweise ein Projektentwickler abgestellt werden muss. Insgesamt stehen ca. 200 Mio. EUR an EU-Fördergeldern bereit.

 

Im Haushalt ist ein institutioneller Zuschuss enthalten. Insgesamt ist die Entwicklung der Fehlbeträge über eine Budgeteinhaltung zu steuern.