20.04.2026 - 8 Bebauungsplan Nr. 167 "Kalksandsteinwerk"...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.
  2. Ziel des Bebauungsplans Nr. 167 ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen sowie Flächen für nicht störende Gewerbe.
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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage