16.04.2026 - 10.1 Antrag "Faire Erbbaurechtsbedingungen bei der E...

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services beschließt alle unter TOP 10 dargestellten Anträge zurückzustellen und in der Arbeitsgruppe „AG Erbbau“ weiter zu beraten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 2

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt: Die TOP 10.1, 10.1.1 und 10.2 wurden zusammen diskutiert.

Ratsherr Herzog führt aus, dass es ggf. sinnvoll wäre die Ausarbeitung von Vorschlägen zum Erbbaurechtsmodell der Hansestadt Lüneburg wieder zurück in die Arbeitsgruppe AG Erbbau zurückzuführen, da hier keine inhaltliche Ausarbeitung stattfinden könne. Ziel müsse eine parteiübergreifende Lösung für alle Menschen sein, die Arbeit müsse also wieder aufgenommen werden.

 

Ratsherr Dißelmeyer äußert, dass die SPD sich mit dem Verfahren schwertun würde, auch weil Herr Herzog das Verfahren durch seinen Antrag im Rat in den Finanzausschuss überwiesen hätte. Zudem äußert sich Ratsherr Dißelmeyer irritiert über die Arbeitsweisen der Verwaltung. Erst einen Tag vor der Sitzung des Finanzausschusses seien notwendige Unterlagen im ALLRIS bereitgestellt worden. Dies ermögliche keine vernünftige Beteiligung des Rates. Monate lang lägen die Anträge auf dem Tisch und würden nicht behandelt – das sei kein guter Stil. Der generelle Umgang der Verwaltung mit der Politik müsse besser werden, um sich in die Themen einarbeiten zu können. Inhaltlich ergänzt Herr Dißelmeyer, dass bereits seit zwei Stunden die Zuschauer in den hinteren Reihen sitzen und darauf warten, dass ihr Thema behandelt werden würde. Die Beratung in die Arbeitsgruppe zu schieben bringe aber nichts. Die Betroffenen würden auf eine Antwort warten. Die Kosten dürften nicht im selben Maße steigen wie die Bodenrichtwerte. Dennoch könne über die aktuelle Präsentation, die deutlich zu spät hochgeladen worden sei, nicht beraten werden.

 

Herr Rink erwidert, dass er über diese Äußerungen irritiert sei. Die Unterlagen seien seit Monaten bekannt und die Präsentation sei lediglich ein Sammelpapier aller Infos. Herr Rink weist die Äußerungen von Herrn Dißelmeyer als nachweislich unbegründet entschieden zurück. Weiter begrüßt Herr Rink jedoch, dass Herr Herzog den Vorschlag gemacht hat die Thematik weiter in der Arbeitsgruppe zu beraten.

 

Frau Dr. Dartenne will deutlich machen, dass die Thematik schon eine lange Historie der Diskussion im Stadtrat, der AG Erbbau und den Ausschüssen hinter sich hat und man auch schon weit gekommen sei. Der Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat hätte die Zusammenarbeit beeinflusst. Sie bittet darum, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe weiterhin im Austausch ist und hat den Anspruch als Ratsmitglied, dass die Arbeit dieser AG bei einem Ergebnis dann auch mitgetragen werde.

 

Ratsherr Gaberle fragt Frau Dr. Dartenne wie lange die Anträge zum Erbbau noch vor sich hergeschoben werden sollen und wie lange man noch „herumdoktern“ müsse. Man habe gehört wie groß der Schuldenstand der Hansestadt Lüneburg sei und das dieses Bild insgesamt gesehen auch auf Bund, Länder und Kommunen übertragen werden könne. Die Bürger würden am Limit stehen und die AfD würde mit ihrem Antrag dafür sorgen, dass den Leuten kein Geld mehr aus den Taschen gezogen würde. Man müsse insgesamt die Ausgabenseite sehen, den Erbbauzins anpassen, das Ganze aber sozialverträglich, so wie es im AfD-Antrag vorgerechnet worden sei.

 

Ratsfrau Lotze sagt, dass sie in der AG mitgearbeitet habe, das aber nicht heißen würde, dass man dann seine eigene Haltung und Überzeugung an der Tür abgeben würde. Die SPD hätte Kriterien aufgestellt wie Erbpacht geregelt werden müsse und das Ganze im Antrag der SPD-Fraktion auch ausformuliert. Das Gutachten zum Erbbau in der Hansestadt Lüneburg sei daher sicherlich mit dem Interesse erstellt worden das eigene Rechtsverständnis durchzusetzen. Sie habe den Eindruck, dass die Bedeutung der Erbpacht für die Allgemeinheit außer Acht gelassen worden sei. Die Verwaltung akzeptiere sehenden Auges, dass Bürger pleitegehen würden. Die SPD sei überzeugt, dass eine moderate Anpassung der Beträge erfolgen solle. Frau Lotze rechnet in einem Beispiel vor, dass eine Rentnerin mit einer Rente von 950€/Monat jetzt 6.000€ / Jahr an Erbpacht zahlen soll und von der Verwaltung zur Unterschrift gedrängt werde. Eine Lösung der Erbpacht, die die Erbpachtnehmer finanziell erdrosseln würde, mache die SPD nicht mit.

 

Ratsherr Schwake kommentiert dazu, dass er als Person Alexander Schwake finde, dass einige Personen von den bisher sehr günstigen Konditionen profitiert hätten. Da wäre es nur angemessen bei solchen Konditionen auch Rücklagen zu bilden, da man dafür auch genug Zeit gehabt hätte. Zu der Wartezeit der betroffenen Erbbaunehmer im Zuschauerraum meint Schwake, dass hierzu kein Antrag zur Änderung der Tagesordnung durch die SPD zu Beginn der Sitzung eingegangen sei. Man hätte dies durch eine Änderung der Tagesordnung auch anders reihen können.

 

Ratsherr Herzog konstatiert, dass er froh sei, dass die SPD nach wie vor den sozialen Erbbau vorantreiben möchte. Die Klosterkammer würde das das Thema Erbbau nur noch als Finanzierungsinstrument sehen und keinen sozialen Wohnungsbau im Hinterkopf haben.

 

Herr Dißelmeyer argumentiert, dass die Ausführungen der SPD anders gesehen werden müssten. Es müsse auch innerhalb der AG Erbbau akzeptiert sein, dass es ggf. keine Einstimmigkeit gebe, und man könne eine solche bei diesem Thema auch nicht erwarten.

 

Frau Dr. Dartenne erwidert, dass nach ihrem Kenntnisstand nicht deutlich gemacht wurde, dass die Vorschläge noch angepasst würden. Es sei nur mühsam, wenn die SPD-Fraktion mit Änderungsanträgen die erarbeiteten Ergebnisse torpediert.

Herr Dißelmeyer äußert, dass er im Gegensatz zu Frau Dr. Dartenne, Mitglied in der AG Erbbau gewesen sei und die aktuellen Pläne im Widerspruch zu der Arbeit der SPD stünden.

 

Herr Schwake empfiehlt daher die Diskussion und Beratung zu den TOP zurückzustellen und daran weiter in der AG Erbbau zu arbeiten. Auch Frau Dr. Dartenne empfiehlt die Zurückstellung der Anträge, dem Ratsfrau Grunau nur zustimmen kann. Ratsfrau Grunau weist aber auch darauf hin, dass ein Zurückstellen der Anträge zur Folge hätte, dass diese dann auch nicht mehr im Rat beraten werden würden. Sollte die SPD-Fraktion jetzt eine Grundsatz-Diskussion zum Erbbau in der nächsten Ratssitzung anfangen wollen, träfe das bei ihr auf kein Verständnis.

 

Herr Dißelmeyer entgegnet dem, dass der Rat letztendlich entscheide und es dafür zwei Möglichkeiten gebe. Entweder entscheide er über vorliegende Anträge oder über neue Angelegenheiten. Daher empfiehlt er dem Ausschuss die Angelegenheit zur Entscheidung an den Rat zu geben.

 

Ausschussvorsitzender Schwake stellt den Antrag den Beschluss für diese Sitzung wie folgt zu ändern: „Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services beschließt alle unter TOP 10 dargestellten Anträge zurückzustellen und in der Arbeitsgruppe „AG Erbbau“ weiter zu beraten.“

 

Als eigenen Antrag formuliert Ratsherr Dißelmeyer ebenfalls einen anderen Beschlussvorschlag: „Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu fassen die drei Anträge zurückzustellen und in der AG Erbbau zu besprechen.“

Herr Schwake weist allerdings darauf hin, dass über diesen Antrag nur dann abgestimmt werde, wenn es zu keinem Ergebnis beim vorherigen, von ihm gestellten, Antrag komme.

 

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Anlagen zur Vorlage