16.04.2026 - 5 Einwohnendenfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 16.04.2026
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsinhalt:
Beginn der Fragerunde 17:04 Uhr.
Einwohner A stellt folgende Frage zum Thema Erbbaurechtsmodell der Hansestadt Lüneburg: „Warum greift der Finanzausschuss in der Entscheidung der Arbeitsgruppe AG Erbbau vor? Wie weit sind die Mitglieder des Finanzausschusses mit dem Sachverhalt der Erbpacht und deren Modelle vertraut?“ Herr Rink antwortet darauf, dass der Rat die Beratung über diesen Sachverhalt an den Finanzausschuss verwiesen habe. Außerdem sagt Herr Rink, dass die Verwaltung für die Beratungen ein Gutachten in Auftrage gegeben und dieses für die Beratungen bereitgestellt habe. Ergänzend hierzu sind dem Finanzausschuss weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Ferner geht er davon aus, dass die Mitglieder der AG Erbbau alle Fraktionsmitglieder über den jeweiligen Sachstand in der AG umfassend informiert haben.
Ratsmitglied Herzog antwortet auf die Einwohnerfrage A, dass die Arbeitsgruppe AG Erbbau die Beratungen weiterführen wolle, der Sachverhalt und der Beschluss über die Änderungsanträge aber durch den Rat an den Finanzausschusse verwiesen worden seien. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hätte ebenso einen Änderungsantrag zum Erbbaurechtsmodell der Hansestadt Lüneburg einbringen können, hat dies aber bisher noch nicht getan, da sie zunächst in der Arbeitsgruppe weiterarbeiten wollten.
Ratsmitglied Soldan beantwortet die Frage des Einwohners A damit, dass sich die Arbeitsgruppe inhaltlich mit der Thematik beschäftigt und daher interfraktionell für einen Konsens gegründet worden sei. Die Anträge selbst müssten aber dennoch rein formal im Finanzausschuss beraten werden.
Ratsherr Dißelmeyer äußert, dass Ratsmitglied Herzog den Antrag auf Verweis in den Finanzausschuss in der Ratssitzung gestellt habe. Daher sei heute eine endgültige Entscheidung und ein Schlussstrich unter die Anträge noch nicht möglich und es müsse weiter diskutiert werden.
Ratsfrau Dr. Dartenne entgegnet dem, dass die SPD den Antrag im Rat gestellt habe und es daher noch zu keinen Entscheidungen gekommen sei. Ratsherr Dißelmeyer antwortet darauf, dass der SPD-Antrag für ein sozial verträgliches Erbbaurechtsmodell bereits aus dem Oktober 2025 sei, also bereits lange zur Beratung vorliegen würde.
Als zweite Frage stellt Einwohner B die Frage, warum, obwohl es sich bei dem Thema um eine Angelegenheit des bezahlbaren Wohnens handele, die Thematik im Finanzausschuss und nicht im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten würde. Herr Rink antwortet darauf, dass die Verwaltung zur Thematik bekanntlich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet habe, die aktiv tagt und alle relevanten Sachverhalte berate. Ansonsten verweist er erneut darauf, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg die vorliegenden Anträge der Fraktionen zum Erbbaurecht nur in den Finanzausschuss verwiesen habe.
Ratsherr Dißelmeyer beantwortet die Frage damit, dass sich federführend die AG Erbbau mit den inhaltlichen Themen beschäftige. Da es in dem Modell auch um Themen der Stadtentwicklung und Wohnungsbau für Leute, die es sich finanziell nicht leisten können, gehe, werde die Thematik, wenn es final diskutiert würde, auch im Bauausschuss beraten.
Ratsherr Soldan sagt, dass es bei den Sachverhalten um das Erbbaurechtsmodell der Hansestadt Lüneburg nicht um Neubauten oder Bebauungspläne gehen würde, sondern es rein um die Ausgestaltung des bestehenden Erbbaurechts der Hansestadt und die damit verbundenen Erbbauverträge ginge. Die Neugestaltung des Erbbaurechts würde auch die angespannte Problematik des Wohnungsbaus nicht lösen.
Ratsmitglied Herzog befürwortet die Frage des Einwohners B, da es auch landesweit genau zu diesem Thema Veranstaltungen gebe, die hohe Relevanz dazu also überall erkannt werde.
Ratsfrau Lotze sagt, dass die Verwaltung bei den Überlegungen zum Erbbaurechtsmodell überwiegend marktlogisch argumentiere. Eine Daseinsvorsorge werde nicht behandelt, es sei daher auch wichtig das Thema noch einmal im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu beraten. Die SPD betrachte daher nicht nur die finanziellen Aspekte dieser Thematik, die soziale Frage sei hierbei nicht zu vergessen.
Frau Dr. Dartenne äußert, dass das Thema sehr prominent, auch außerhalb Lüneburgs sei, und es auch jedes Mal in den Fraktionssitzungen besprochen werde.
Ratsherr Schwake bekräftigt, dass die Thematik auch für die CDU ein wichtiges Anliegen sei. Dabei seien vor allem zwei Akteure wichtig: Die Verwaltung und der Rat. Die Verwaltung entscheide in ihrer Verwaltungshoheit und wie die Dinge umgesetzt werden können, die der Rat am Ende entschieden hat. Grundsätzlich sagt Herr Schwake, dass alle Ratsmitglieder, die an der Thematik arbeiten, sehr gut informiert seien.
Ende der Fragerunde 17:18 Uhr.
