18.05.2026 - 6.1 Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss der Hans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo., 18.05.2026
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Franziska Schilling
- Beschluss:
- Annahme des Antrags empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat möge beschließen:
Der folgende Absatz unter Punkt „B. Zuständigkeit“ wird ersatzlos gestrichen:
„In weniger erheblichen Fällen delegiert der Verwaltungsausschuss seine Zustimmungsbefugnis an die Oberbürgermeisterin /der Oberbürgermeister und die ihr/ihm nachgeordnete Verwaltung. Die Zustimmungsbefugnis schließt auch den Abschluss des Zustimmungsvertrages gemäß § 36a BauGB ein.
Ein Antrag gilt als weniger erheblich, wenn
• das Vorhaben auf Grundlage des § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3b BauGB genehmigt werden kann und nicht § 246e herangezogen werden muss,
• die Bruttogeschossfläche des Vorhabens kleiner als 5.000 m² ist und
• von keinem herausgehobenen stadtweiten öffentlichen Interesse auszugehen ist.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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168,5 kB
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