09.03.2026 - 6 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Hanse...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt die 89. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Rettmer Nord“ fest.
  3. Die 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt:

 

Der TOP 6 und der TOP 7 werden zusammen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt in das Thema ein. Die Entwicklung des B-Plans Rettmer Nord sei bereits lange im Verfahren und heute soll der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Das Vorhaben wurde in einer Bürgerversammlung am 18.02.2026 vorgestellt.

 

Herr Hoppe, Campus Entwicklungs GmbH, stellt das Projekt anhand der beigefügten Präsentation vor. Mit dem Vorhaben soll ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt, vor allem für ältere Menschen sowie für Studierende, in Verbindung mit der Landwirtschaft entstehen.

Die Pläne hätten sich seit der letzten Vorstellung verändert. Von den 7,5 ha werden nur 2,5 ha intensiv bebaut. Die Studierendenwohnungen sollen über das Förderprogramm „Junges Wohnen“ der NBank entstehen. Hinzu kommt ein klimagerechtes Wasser- und Energiekonzept.

 

Herr Eberhard präsentiert den B-Plan anhand der hochgeladenen Präsentation.

 

Ratsherr Feldhaus lobt das Projekt und fragt, wie der Bauturbo genutzt wird und wie sich das auf die Kosten auswirkt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Bauturbo lediglich für das Vorhaben auf der Hofstelle genutzt werde. Dort liege ein alter B-Plan vor und mit dem Bauturbo sollen Befreiungen davon erteilt werden.

 

Herr Hoppe führt aus, dass er genaue Kosten derzeit nicht beziffern könne, weil die Erschließungskosten noch nicht final seien. Die Hofstelle werde zuerst bebaut und danach das Vorhaben auf dem B-Plan. Es werde geplant, dass ca. 60 Prozent Mietwohnungnen bleiben.

 

Ratsfrau Lotze fragt, wie die 30 % mietpreisgebunder Wohnraum geregelt sind und, wie die Zielgruppen erreicht werde. Dazu möchte sie wissen, ob möbiliertes Wohnen vorgesehen sei, wer die Betreuungsangebote für die älteren Menschen übernehme und welchen Umfang die ehrenamtliche Hilfe in der landwirtschafltichen Arbeit habe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die 30 % mietpreisgebunder Wohnraum vertraglich vereinbart seien. Es gebe einen Vertrag sowohl zum B-Plan als auch zum Bauturbo. In der Hofstelle entstehe zu 100 % Junges Wohnen, welche auf den B-Plan angerechnet werde. Das Junge Wohnen sei auf der Bürgerversammlung gut angekommen. Auch die Ortvorsteherin Frau Bendorf stehe der Idee positiv gegenüber.

 

Herr Hoppe ergänzt, dass man sich mit dem Wohnpark Königshof in Harsefeld austausche. Die Pflege soll mit einer Genossenschaft erfolgen. Die ehrenamtliche Hilfe soll keine landwirtschaftliche Arbeit ersetzen. Derzeit plane man unmöbiliert zu vermieten.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Lühmann erklärt Herr Hoppe, dass das Pflegepersonal dort nicht zwangsläufig wohnen soll. Die Campus Entwicklungs GmbH werde von Firmen bereits auf möglichen Wohnraum für Auszubildende ansprochen. Derzeit werden in Rettmer viele Häuser von WGs bewohnt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau John führt Herr Hoppe aus, dass in der Heiligenthaler Straße 2 voraussichtlich dieses Jahr der Bau starte und dann durchgehend gebaut werden soll.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen