09.03.2026 - 8 Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklung...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes einschließlich der Neuausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Am Schützenplatz / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ berücksichtigt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen