04.03.2026 - 7 Entscheidung über die gehobene wasserrechtliche...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA wird befristet bis zum 31.12.2045 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 – 10 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 15 Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Die Einzelheiten, insbesondere die gestaffelte jährlich zulässige Grundwasserentnahmemenge, folgt aus dem der Vorlage als Anlage beigefügten Bescheidentwurf. 

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Beratungsinhalt:

 

Frau Dziuba-Busch, Leitung Bereich 31 – Umwelt -, trägt den Inhalt der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & KGaA anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Blanck erläutert sie, dass eine verpflichtende Bereitstellung von Wasser zur Feldberegnung nicht möglich ist. Das liegt daran, dass die Erlaubnis zur Wasserentnahme und der Wassereinleitung getrennte Verfahren sind. Für die Wasserentnahme ist die Hansestadt Lüneburg zuständig, für die Einleitung das NLWKN. Unabhängig davon können freiwillige Vereinbarungen zwischen Beregnungsverband und Unternehmen getroffen werden. Hierzu besteht seitens des Unternehmens grundsätzliche Bereitschaft.

 

Ratsherr Neubert erkundigt sich nach einer Evaluierung zur Reduzierung der Grundwasserentnahme. Frau Dziuba-Busch führt aus, dass ein engmaschiges Monitoring vorgesehen ist, um Entwicklungen zu beobachten. Mögliche weitere Einsparpotenziale können derzeit noch nicht bewertet werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Grimm erklärt Frau Dziuba-Busch, dass das in den Elbeseitenkanal eingeleitete Wasser grundsätzlich nutzbar ist, derzeit jedoch keine Bilanzierung erfolgt. Die Nutzung der Abwärme scheitert bislang an fehlenden Abnehmern, da eine kontinuierliche Nutzung erforderlich wäre.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass die Nutzung der Abwärme bereits im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geprüft wurde. Aufgrund fehlender wirtschaftlicher und infrastruktureller Voraussetzungen konnte kein tragfähiges Nutzungskonzept entwickelt werden. Das Unternehmen zeigt sich jedoch grundsätzlich dafür offen. Das Verfahren zur Feldberegnung ist davon unabhängig zu betrachten.

 

Ratsherr Blanck weist ergänzend auf wirtschaftliche Hürden bei der Nutzung von Prozesswärme hin, insbesondere hohe Investitionskosten und Abhängigkeiten für potenzielle Abnehmer.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Gros bestätigt Frau Dziuba-Busch, dass eine Stellungnahme des gewässerkundlichen Landesdienstes vorliegt.

 

Frau Temmesfeld (BI Unser Wasser) würdigt die bisherigen Einsparmaßnahmen des Unternehmens, hält diese jedoch für unzureichend. Sie äußert Bedenken hinsichtlich der Grundwasserentnahme, insbesondere im Hinblick auf den Trinkwasserschutz und die Belastung des betroffenen Grundwasserhorizonts. Zudem spricht sie sich für eine kürzere Laufzeit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis aus.

 

Frau Dziuba-Busch entgegnet, dass die Erlaubnis durch Nebenbestimmungen, Monitoring, Messstellen sowie Widerrufsmöglichkeiten flexibel ausgestaltet ist. Das Verfahren folgt gesetzlichen Vorgaben. Der gewässerkundliche Landesdienst hat dieser Erlaubnis zugestimmt. Mangels entgegenstehender Stellungnahmen bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Trinkwasserversorgung.

 

Zur Nachfrage von Frau Temmesfeld nach Messstellen erläutert sie, dass bestehende Messstellen kartiert sind und eine zusätzliche Messstelle im Niederungsbereich des Raderbachs eingerichtet wird.

 

Frau Temmesfeld weist auf mögliche ökologische Auswirkungen der Einleitung in den Elbeseitenkanal hin und plädiert für eine alternative Nutzung des Wassers, beispielsweise in der Landwirtschaft. Sie erkundigt sich, ob das Einleitverfahren im hiesigen Ausschuss vorgestellt werde.

 

Erster Stadtrat Moßmann stellt klar, dass die Zuständigkeit für die Einleitgenehmigung beim Land Niedersachsen, genauer beim NLWKN, liegt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten wird entsprechend informiert. Ziel bleibt es, eine dauerhafte Einleitung zu vermeiden und alternative Nutzungen, insbesondere im Rahmen der Feldberegnung, weiterzuverfolgen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neumann führt Frau Dziuba-Busch aus, dass durch die geplante Reduzierung der Grundwasserentnahme künftig eine positive Entwicklung zu erwarten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 0

Enthaltung: 3

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